Strafverfolgungsrichtlinie

Zuletzt aktualisiert am 15.10.2022

Tagger Media Strafverfolgungsrichtlinie

Tagger Media, Inc. ist ein SaaS-Unternehmen, das sich auf eine umfassende Lösung im Bereich Influencer:innen-Marketing spezialisiert hat. Das Unternehmen ermöglicht den größten Marken und Agenturen der Welt nützliche Erkenntnisse, indem es den einflussreichsten Menschen, Marken und Medieninhalten in Echtzeit folgt. Tagger ist eine End-to-End-Lösung für Agenturen, Marken und Medienunternehmen, die ihre Influencer:innen-Marketing-Aktivitäten skalieren möchten.

Diese „Strafverfolgungsrichtlinie“ beschreibt die Verfahrensweisen von Tagger Media, Inc. und unseren Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen (nachfolgend als „Tagger“, „Unternehmen“, „wir“, „uns“ oder „unser“ bezeichnet), die nur von Regierungs- und Strafverfolgungsbehörden verwendet werden dürfen, wenn sie Informationen von uns anfordern.

Diese Strafverfolgungsrichtlinie enthält Leitlinien zur Aufklärung von Strafverfolgungsbehörden, die von Tagger im Rahmen eines rechtskräftigen Verfahrens und in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Nutzungsbedingungen Account-Daten von Kund:innen, Creator:innen oder User:innen und Inhalte von Kund:innen, Creator:innen oder User:innen („Daten“) anfordern. Tagger respektiert die Bestimmungen und Gesetze der Gerichtsbarkeit, in der das Unternehmen tätig ist, sowie die Privatsphäre und die Rechte seiner Kund:innen, Creator:innen und User:innen. Dementsprechend stellt Tagger Daten als Antwort auf Anfragen von Strafverfolgungsbehörden oder anderen Behörden nur dann zur Verfügung, wenn wir berechtigterweise davon ausgehen, dass wir rechtlich dazu verpflichtet sind, diese Informationen bereitzustellen. Um die Rechte unserer Kund:innen, Creator:innen oder User:innen zu schützen, prüfen wir die Anfragen sorgfältig, um sicherzustellen, dass sie die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und im Rahmen der Befugnisse der anfragenden Behörde oder der Strafverfolgungsbehörde liegen.

Rechtliche Grundlage

Tagger kooperiert jederzeit nach Treu und Glauben mit Bundes-, Landes- und lokalen Vollzugsbehörden, wenn diese im Rahmen einer gesetzlich angeordneten und von einer vereidigten Amtsperson ordentlich zugestellten Aufforderung handeln. Um Informationen von Tagger zu erhalten, müssen Behörden und Strafverfolgungsbehörden rechtliche Schritte einleiten, die für die Art der gewünschten Daten geeignet sind, wie z. B. eine Vorladung, ein Gerichtsbeschluss oder ein Haftbefehl. Tagger prüft alle Datenanfragen, geht bei der Auslegung von Datenanfragen äußerst sorgfältig vor und achtet darauf, Anfragen einzuschränken oder abzulehnen, die zu weit gehen oder in unangemessener Weise eine große Menge an Informationen anfordern oder eine große Anzahl von User:innen betreffen. Tagger lehnt Anfragen auch dann ab, wenn die Herausgabe verboten ist oder wenn das zugestellte Verfahren nicht ausreicht, um die Herausgabe der angeforderten Daten gemäß dem Electronic Communications Privacy Act, 18 U.S.C. § 2701 ff. oder anderen geltenden Gesetzen zu verlangen. Tagger behält sich das Recht vor, gegen jedes Datenersuchen Einspruch zu erheben, sofern ein solches vorliegt, und wird die angeforderten Informationen erst dann offenlegen, wenn dies nach den geltenden Verfahrensbestimmungen erforderlich ist.

Hinweise für User:innen

Der Grundsatz von Tagger ist es, Kund:innen, Creator:innen oder User:innen über Anfragen bezüglich ihrer Daten zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, der Offenlegung 7-14 Tage vor der Bereitstellung zu widersprechen, es sei denn, eine solche Informationsmitteilung ist gesetzlich verboten (auch dann, wenn Tagger nicht in der Lage war oder vergeblich versucht hat, einen Verzicht auf ein solches Verbot zu erwirken). Tagger kann die Frist nach eigenem Ermessen verkürzen, in der Regel geschieht dies jedoch nur in Notfällen. Behörden oder Strafverfolgungsbehörden, die der Auffassung sind, dass eine Benachrichtigung beispielsweise eine Ermittlung gefährden würde, sollten eine entsprechende gerichtliche Verfügung oder ein anderes Verfahren erwirken, das die Benachrichtigung von Kund:innen ausdrücklich untersagt, wie z. B. eine Verfügung gemäß 18 U.S.C. §§ 2701-2712.

Account-Erhaltung

Wir werden Maßnahmen ergreifen, um Account-Daten in Verbindung mit behördlichen Ermittlungen für 90 Tage aufzubewahren, bis uns ein formelles Gerichtsverfahren vorliegt.

Anforderungen an internationale Rechtsverfahren

Da Tagger ein US-amerikanisches Unternehmen ist, reagieren wir nur auf rechtsgültige Verfahren, die von einer US-amerikanischen Regierungsbehörde oder einem US-amerikanischen Gericht ausgestellt und ordnungsgemäß in den USA zugestellt wurden. Um Daten von uns zu erhalten, müssen Behörden außerhalb der USA ein anwendbares Rechtshilfeabkommen („MLAT“), ein Rechtshilfeersuchen oder ein anderes Verfahren der internationalen Zusammenarbeit anwenden.

Form der Anfragen

Die Anfragen sollten spezifisch sein und die gesuchten Unterlagen benennen. Das Unternehmen wird vage, zu weit gefasste oder übermäßig aufwändige Anfragen ablehnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Jede Anfrage muss Kontaktdaten für die bevollmächtigte Behörde oder der Strafverfolgungsbehörde, die die Anfrage stellt, enthalten, einschließlich:

  • Name der anfragenden Stelle
  • Name der Antragstellerin bzw. des Antragstellers und Ausweis-/Identifikationsnummer
  • E-Mail-Adresse der Antragstellerin bzw. des Antragstellers, die vom Arbeitgeber ausgestellt wurde
  • Telefonnummer der Antragstellerin bzw. des Antragstellers, einschließlich einer Durchwahl
  • Postanschrift der Antragstellerin bzw. des Antragstellers (Postfächer werden nicht akzeptiert)
  • Datum der erbetenen Antwort (siehe nachstehende Angaben für Dringlichkeitsanfragen)

Wir weisen darauf hin, dass Anfragen auf Zeugenaussagen persönlich an unsere eingetragenen Zustellungsbevollmächtigten übergeben werden müssen. Wir nehmen Anfragen diesbezüglich weder persönlich noch per E-Mail entgegen.

Notfall-Anfragen

Tagger prüft Dringlichkeitsanfragen von Fall zu Fall. Falls uns Informationen zur Verfügung gestellt werden, die nach Treu und Glauben zu der Überzeugung führen, dass ein Notfall vorliegt, bei dem die unmittelbare Gefahr des Todes oder einer schweren Körperverletzung einer Person besteht, sind wir dazu befähigt, Daten zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, um diesen Schaden abzuwenden, sofern wir dazu in der Lage sind und dies mit dem anwendbaren Recht vereinbar ist. Für eine zügige Bearbeitung von Anfragen empfehlen wir die Angabe des Wortes „NOTFALL“ in der Betreffzeile der Nachricht.

Kontaktdaten

E-Mail: [email protected]

Postanschrift für Anfragen der Strafverfolgungsbehörden:

Tagger Media, Inc.
2001 Wilshire Blvd., Suite 201, Santa Monica, CA 90403
USA